Reisen mit einer elektronischen Zigarette wirft viele Fragen auf: Darf ich die e zigarette im handgepäck mitnehmen, welche Akkus sind erlaubt, wie packe ich Liquids richtig und was verlangt die Sicherheitskontrolle am Flughafen? Dieser ausführliche Leitfaden fasst aktuelle Empfehlungen und praktische Packtipps zusammen, erklärt Begriffe wie Wh (Wattstunden) und gibt konkrete Checklisten für verschiedene Reiseszenarien. Nutzen Sie die folgenden Hinweise, um Stress bei der Abfertigung zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Geräte und Ersatzakkus den Reisebestimmungen entsprechen.
Die wichtigste Regel ist einfach: Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus sollten grundsätzlich im Handgepäck mitgeführt werden. Der Grund ist die höhere Kontrollierbarkeit und die Möglichkeit, im Notfall schnell zu reagieren. Für viele Airlines und Sicherheitsbehörden, darunter die EASA und IATA-Empfehlungen, gilt: eingebaute Akkus und Geräte sind im Handgepäck erlaubt; herausnehmbare Ersatzakkus sollten ebenfalls im Handgepäck transportiert werden. Das bedeutet konkret: e zigarette im handgepäck ist die sichere Wahl, Ersatzakkus niemals ins aufgegebene Gepäck legen.
Geräte mit fest verbauten Akkus (moderne Pod-Systeme oder manche Einweg-Modelle) dürfen in der Regel mitgeführt werden, solange sie ausgeschaltet sind und vor unbeabsichtigtem Aktivieren geschützt sind. Bei Geräten mit herausnehmbaren Akkus (z. B. viele Mods) sollten Sie die Akkuzellen für die Kontrolle verfügbar halten und diese in Schutzhüllen transportieren, damit die Pole nicht kurzgeschlossen werden.
Wichtige Größen sind Wattstunden (Wh) und Milliamperestunden (mAh). Airlines und Sicherheitsbehörden geben Regeln nach Wh vor. Als praktische Faustregel gilt: Akkus bis 100 Wh sind in der Regel ohne besondere Genehmigung erlaubt. Akkus zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen in vielen Fällen die Zustimmung der Fluggesellschaft und sind oft auf maximal zwei Ersatzakkus pro Passagier begrenzt. Akkus über 160 Wh sind in der Regel verboten. Wenn nur mAh angegeben sind, hilft die Formel Wh = (mAh × V) / 1000 (typische Zellenspannung ≈ 3,6–3,7 V).
Eine systematische Packweise hilft, Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle zu vermeiden und Schäden zu verhindern:

Bei der Sicherheitskontrolle sollten Sie vorbereitet sein:
Kommt es zu einer zusätzlichen Kontrolle, bleiben Sie ruhig. Entfernen Sie Gerät und Akkus aus dem Handgepäck, zeigen Sie Verpackungen oder Akkuzertifikate, falls vorhanden. Viele Flughäfen führen stichprobenartige Überprüfungen durch; mit korrekter Vorbereitung gibt es kaum Probleme.
Auch wenn Sie die e zigarette im handgepäck mitführen dürfen, ist das Dampfen an Bord in nahezu allen Fluggesellschaften verboten. Nutzen Sie keine e-Zigarette im Flugzeug, auch nicht in der Toilette – das kann Bußgelder und weitere Maßnahmen nach sich ziehen. Schalten Sie das Gerät während des Starts und der Landung aus und vermeiden Sie während Flugphasen das Laden von Powerbanks oder Geräten, sofern die Crew dies anordnet.

Powerbanks und externe Akkus gelten ebenfalls als Lithium-Batterien und unterliegen denselben Regeln wie Akkuzellen: im Handgepäck, nicht im aufgegebenen Gepäck. Beachten Sie die Wh-Grenzen und informieren Sie sich bei Ihrer Airline, falls Sie mehrere oder besonders große Powerbanks mitnehmen wollen. Ladekabel sind unproblematisch, aber vermeiden Sie das Anschließen an Bord, wenn die Crew es untersagt.
Viele Airlines haben zusätzliche Einschränkungen oder eigene Formulare für die Genehmigung größerer Akkus. Beispiele für Spezialfälle:
Unser konkreter Vorschlag als Checkliste zum Abhaken:
Prüfen Sie immer die Website Ihrer Fluggesellschaft auf spezifische Regelungen zur Mitnahme von Batterien, Powerbanks und elektronischen Zigaretten. Manche Airlines verlangen eine explizite Genehmigung für bestimmte Akkugrößen oder verbieten einzelne Modelle. Ebenfalls sinnvoll: Ein Foto der Akku-Angaben (Wh/mAh/Voltage) auf Ihrer Mobilgerätegalerie, damit Sie diese im Zweifel schnell vorzeigen können. Kontaktieren Sie bei Unklarheiten den Kundenservice der Airline mindestens 48 Stunden vor Abflug.
Wenn Ihre e zigarette im handgepäck beschädigt wird (beispielsweise durch Kollision mit scharfen Gegenständen) dokumentieren Sie den Schaden sofort und melden Sie ihn am Serviceschalter der Airline oder des Flughafens. Für den Fall eines Akkubrands: informieren Sie sofort das Kabinenpersonal; an Bord gibt es spezielle Verfahren und Löschmittel, die das Risiko minimieren.
Beachten Sie, dass einige Länder restriktive Regelungen gegenüber E-Zigaretten und Liquids haben. In bestimmten Staaten sind Nikotinprodukte, E-Zigaretten und deren Zubehör verboten oder stark reglementiert. Prüfen Sie im Vorfeld die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes und vermeiden Sie Bußgelder oder Beschlagnahmungen.
Als schnelle Merkhilfe:
Einige zusätzliche Hinweise, die sich im Alltag bewährt haben: Packen Sie ein kleines Werkzeugset und Reinigungstücher separat, um bei Bedarf unterwegs Wartungsarbeiten durchführen zu können. Legen Sie die e-Zigarette in eine gepolsterte Hülle, um Glasbrüche bei Tanks zu vermeiden. Bewahren Sie Ersatzcoil-Packungen in der Originalverpackung auf, das erleichtert die Zuordnung in Sicherheitskontrollen. Nutzen Sie Reisetaschen mit separaten Fächern, um Liquids, Akkus und Gerät übersichtlich zu trennen.
Informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer Fluggesellschaft, bei der Flughafensicherheit (Austritts- und Einreisebestimmungen) und den offiziellen Empfehlungen von Luftfahrtbehörden. Wenn Sie medizinische Geräte oder besonders große Akkus mitführen, setzen Sie sich frühzeitig mit der Airline in Verbindung.
Nein. Rauchen und Dampfen sind in Terminalbereichen und an Bord normalerweise verboten. Einige Flughäfen stellen ausgewiesene Rauchzonen im Außenbereich bereit; informieren Sie sich vor Ort.
Ja, Ersatzakkus müssen im Handgepäck mitgeführt und gegen Kurzschluss geschützt werden. Achten Sie auf Wh-Grenzen: unter 100 Wh meistens unproblematisch, 100–160 Wh nur mit Airline-Zusage.
E-Liquids unterliegen den üblichen Flüssigkeitsregeln: Behälter ≤100 ml in einem transparenten 1-Liter-Beutel, sofern die Flughafensicherheitsbestimmungen dies verlangen. Bei internationalen Flügen prüfen Sie zusätzlich die Einfuhrbestimmungen des Ziellandes.
Ja, Airlines können spezielle Modelle oder Akkukonfigurationen ablehnen. Vor allem bei ungewöhnlichen Akkugrößen oder wenn keine Angaben zur Wattstunde vorliegen, empfiehlt sich eine vorherige Anfrage bei der Airline.
Mit diesen Informationen und einer guten Vorbereitung sind Sie auf die meisten Situationen vorbereitet: die e zigarette im handgepäck sicher verpackt, Ersatzakkus geschützt und die wichtigen Regeln beachtet. Gute Reise und achten Sie darauf, immer die aktuellsten Vorgaben Ihrer Airline und des Flughafens zu prüfen.